Glaubenssätze - wer trägt da eigentlich die Beweislast?
In der Juristerei wird auf den ersten Blick ja wenig geglaubt. Wir arbeiten mit Fakten und Beweisen. Der Sachverhalt wird ermittelt, nachgewiesen, subsumiert. Hat es also überhaupt etwas mit uns zu tun, wenn wir Motivationsredner oder Coaches von Glaubenssätzen reden hören? Und was ist das überhaupt?
Ein Glaubenssatz ist ein Gedanke
Glaubenssätze sind nichts weiter als Gedanken. Unsere Einstellungen oder Überzeugungen, die wir aufgrund unserer Erfahrungen in uns gebildet haben. Das, was wir uns selbst bewusst oder unbewusst erzählen. Manchmal braucht es ein bisschen, um den Gedanken hinter irgendeinem diffusen Gefühl zu entdecken.
Es gibt Glaubenssätze, die uns unterstützen und solche, die uns einschränken.
Ein Glaubenssatz kann also z.B. sein „Ich muss immer alle Fristen selbst auf dem Schirm haben und kontrollieren, sonst geht noch etwas unter.“ Ist das unterstützend? Vielleicht unterstützt es dein Bedürfnis nach Sicherheit. Auf jeden Fall aber ist es anstrengend. Und wird immer anstrengender, je mehr Akten du gleichzeitig zu bearbeiten hast. Was möglicherweise ein Ziel von dir ist.
Und wenn es aber wahr ist?
Und nun gibt es Menschen, die sagen „Ja, das ist zwar anstrengend, es stimmt aber“. Das ist natürlich für Fortgeschrittene. Ein Glaubenssatz, der auch noch stimmt!
Glaubenssätze umwandeln für Juristen
Um einen Glaubenssatz umzuwandeln hilft es, die Juristendenke einmal kurz auszuschalten. Weil der Satz nämlich sowieso nie Gegenstand einer Beweiserhebung sein wird. Und weil es nicht weiterführt, Beweise zu sammeln für etwas, das nicht hilfreich ist. Und wer hat hier überhaupt die Beweislast? Frag dich also nicht: ist dieser Glaubenssatz wahr? Stimmt er?
Frag dich stattdessen: Hilft mir dieser Gedanke weiter? Unterstützt er mich?
Und wenn das nicht der Fall ist probier mal aus, etwas anderes zu denken. Zu den Fristen könnte es etwas sein wie „Ich kann meine Kanzlei so organisieren, dass alle Fristen richtig eingetragen, kontrolliert und eingehalten werden.“ Alle im Sinne des BGH erforderlichen organisatorischen Vorkehrungen treffen, alle Erledigungsvermerke vermerken, die anwaltlichen Pflichten erfüllen. Und dieser Satz beinhaltet erfreulicherweise nicht, dass du alles selbst machen musst. Was es natürlich braucht, ist eine klare Entscheidung, klare Organisation und Kommunikation mit deinen Mitarbeitern. Und eine ordentliche Portion Vertrauen. In deine Mitarbeiter, vor allem aber in dich selbst, damit geht es nämlich immer los. Aber das ist ein eigenes Thema.
Wenn du also diesen Satz so noch nicht glauben kannst, frag dich, was du dafür noch brauchst. Oder wähle einen anderen Satz, der besser zu dir passt. Wichtig ist die Kontrollfrage: unterstützt dich der Gedanke?
Auf jeden Fall beobachte mal, was du so denkst den lieben langen Tag. Und dann glaub das nicht alles! Hinterfrage, ohne gleich Gegenbeweise zu liefern. Aber Achtung – in der Fallbearbeitung dann natürlich wieder umschalten. Da zählen immernoch Beweise.
Und was denkst du so? Schreib mir das gern an hallo@inspiredlaw.de oder melde dich über Instagram bei mir @christianeeymers. Ich freue mich darauf!